0 % USt. für Photovoltaik
Informationen zum Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für bestimmte Photovoltaikanlagen und deren wesentliche Komponenten unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 %.
Im HTE-Shop werden entsprechend gekennzeichnete Artikel standardmäßig mit 0 % Umsatzsteuer angeboten. Diese Preise gelten ausschließlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz erfüllt sind.
Wer ist zum Erwerb mit 0 % Umsatzsteuer berechtigt?
Der Nullsteuersatz kann angewendet werden, wenn:
- Sie die betreffenden Artikel als Betreiber einer Photovoltaikanlage erwerben.
- Die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, Wohnung oder eines anderen gesetzlich begünstigten Gebäudes installiert ist oder wird.
- Alternativ gilt die Voraussetzung hinsichtlich des Gebäudestandorts als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp beträgt oder betragen wird.
Wichtig: Der Nullsteuersatz ist nicht ausschließlich auf Privatpersonen beschränkt. Auch gewerbliche Anlagenbetreiber können unter den gesetzlichen Voraussetzungen begünstigt sein.
Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp sind ebenfalls nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Welche Artikel sind begünstigt?
Hierzu gehören insbesondere:
- Photovoltaikmodule
- Wechselrichter
- Batteriespeicher zur Speicherung von Solarstrom
- Für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentliche Komponenten
- Begünstigte Ersatzteile und Erweiterungen bestehender Photovoltaikanlagen
Nicht alle Zubehörteile, Dienstleistungen oder sonstigen Elektroartikel unterliegen automatisch dem Nullsteuersatz.
Auswahl des Umsatzsteuersatzes bei Ihrer Bestellung
Bei entsprechend gekennzeichneten Artikeln ist im HTE-Shop die Option mit 0 % Umsatzsteuer standardmäßig aktiviert.
Der ausgewiesene 0-%-Preis setzt voraus, dass Sie Betreiber der betreffenden Photovoltaikanlage sind und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 UStG erfüllen.
Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, deaktivieren Sie bitte die 0-%-Option. Der Shop berechnet anschließend den regulär anwendbaren Umsatzsteuersatz.
Erklärung und Nachweis der Berechtigung
HTE ist verpflichtet, die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes nachweisen zu können.
Hierzu kann eine Erklärung des Erwerbers erforderlich sein, aus der hervorgeht, dass dieser Betreiber der Photovoltaikanlage ist und die gesetzlichen Voraussetzungen bezüglich des Anlagenstandorts beziehungsweise der installierten Bruttoleistung erfüllt sind.
HTE behält sich vor, bei berechtigten Zweifeln an der Anwendung des Nullsteuersatzes geeignete Nachweise oder ergänzende Angaben zur steuerlichen Berechtigung anzufordern.
Unzutreffende Angaben und mögliche Umsatzsteuer-Nachforderung
Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen bei der betreffenden Lieferung tatsächlich erfüllt sind.
Stellt sich heraus, dass der Nullsteuersatz aufgrund unzutreffender Angaben oder fehlender Voraussetzungen nicht angewendet werden darf, kann eine Berichtigung der steuerlichen Abrechnung erforderlich werden.
HTE behält sich vor, eine daraus resultierende zusätzliche Umsatzsteuer gegenüber dem Kunden geltend zu machen, soweit hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht.
Bitte achten Sie deshalb auf vollständige und zutreffende Angaben bei Ihrer Bestellung.
Gesetzliche Grundlagen
Maßgeblich sind § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie die hierzu veröffentlichten Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen.
- § 12 Abs. 3 UStG – Gesetzlicher Nullsteuersatz
- Bundesfinanzministerium – Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen
Hinweis: Die Anwendung des Nullsteuersatzes richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls. Maßgeblich ist die tatsächliche steuerliche Berechtigung, nicht allein die Auswahl der 0-%-Option im Shop.